Wissenswertes zum Thema

Ergotherapie

Einen Überblick verschaffen

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie, Wendhausen, Therapie

Die Ergotherapie

Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
(DVE 08/2007)

Unser Ziel

Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie, das Teilhaben am Leben mit all seinen Perspektiven und Herausforderungen. Dafür erarbeiten Ergotherapeuten gemeinsam mit ihnen jeweils individuelle Lösungen, damit Sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können. So bekommen Sie Bestätigung und Anerkennung und die Zufriedenheit mit dem Leben kehrt zurück.

Unsere Therapieangebote

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Motorisch- funktionelle Behandlung
Psychisch- funktionelle Behandlung
Thermische Anwendungen
Hirnleistungstraining

Ergotherapie für Erwachsene bei…
Neurologischen Erkrankungen (z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson)
Orthopädischen Erkrankungen (Behandlungen des Bewegungsapparates z.B. bei Verletzungen an der Hand, Rheuma)
Geriatrische Erkrankungen (z.B. Gedächtnisprobleme, Alzheimer, Demenz)
Psychiatrischen Erkrankungen (z.B. Depressionen)


Ergotherapie für Kinder bei…
AD(H)S
Verhaltensauffälligkeiten
Autismus
Störungen der sensorischen Integration
Wahrnehmungsstörungen
Feinmotorische Störungen
Grafomotorische Auffälligkeiten
Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
Sozioemotionale Auffälligkeiten
...

Ergotherapie, Wendhausen, Therapie

Häufig gestellte Fragen

01.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können an unserem Standort in Wendhausen Termine telefonisch oder persönlich vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Anmeldung ist Montag bis Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr besetzt.
Hilfreich ist es, wenn Sie bitte bei der telefonischen Terminvereinbarung Ihr Rezept bereit halten, damit wir alle relevanten Informationen aufnehmen können.
Beachten Sie bitte, dass die Therapieverordnung (bei gesetzlich Versicherten) Ihre Gültigkeit verliert, wenn zwischen Ausstellungsdatum und erstem Termin mehr als 28 Tage und bei dringendem Bedarf mehr als 14 Tage liegen.
Bitte seien Sie bei Ihrem ersten Termin etwa 10 Minuten vor Terminbeginn vor Ort, um unseren Aufnahmebogen und die Datenschutzerklärung auszufüllen.

02.

Was kostet mich die Ergotherapie?

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Der Gesetzgeber legt fest, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.
Die fällige Zahlung auf Grund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“ sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt.
Wenn Sie einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse besitzen, bitten wir Sie diesen zur Vorlage bei uns mitzubringen.

Die Zuzahlung ist spätestens nach der dritten Behandlung per Kartenzahlung oder in bar fällig.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.

Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), sowie bei Privatverordnungen, sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Bei Privatverordnungen bekommen Sie im Anschluss eine Rechnung über die geleisteten Behandlungen.

03.

Wie viel Zeit muss ich für die Behandlung einplanen?

Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet.
Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten.
Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen.

04.

Was muss ich mitbringen?

Sofern von Ihrem Arzt ein Rezept vorliegt, bringen Sie dieses bitte zu Ihrem Ersttermin mit, ebenso wie Ihre Befunde, Röntgenbilder oder sonstige Unterlagen über Ihr Krankenbild. Ansonsten brauchen Sie sich um nichts kümmern. Sollte im Laufe der Behandlung ein weiterer Bedarf bestehen, wird der*die Ergotherapeut*in dieses individuell mit Ihnen absprechen.

05.

Wie verläuft die Ergotherapie?

Sie haben in der Regel eine feste Ergotherapeutin/ einen festen Ergotherapeuten als Behandler/-in.
Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und der ergotherapeutischen Befunderhebung (Assessment) werden Sie, und bei Bedarf Ihre Angehörigen, in die Planung Ihrer Therapie einbezogen.
- Ihre Ziele werden erfragt.
Gemeinsam mit Ihnen wird das Vorgehen festgelegt und die Art der Behandlung besprochen.
- Fragen zu Ihrer Behandlung werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.
- Ihre persönliche Befindlichkeit wird in der (aktuellen) Behandlung berücksichtigt.
- Sie fühlen sich mit Ihren Problemen angenommen und in der Ergotherapie gut aufgehoben.
- Gegen Ende der Behandlungen (evtl. auch häufiger), die auf einer Verordnung verschrieben sind, wird Ihre Ergotherapeutin/ Ihr Ergotherapeut mit Ihnen prüfen, ob die eingangs vereinbarten Therapieziele erreicht wurden (erneutes Assessment/Evaluation).
So finden Sie heraus, ob die Therapie erfolgreich war oder noch weiterer Therapiebedarf besteht, um die gewünschten Verbesserungen zu erzielen.

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Ihre ideale Behandlung steht im Mittelpunkt unserer Arbeit

Haben Sie noch Fragen oder wollen Sie direkt einen Termin in unserer Praxis vereinbaren? Wir freuen uns auf Sie!
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